In der
Sekundarstufe I entwickelte Voraussetzungen
für
den Kunstunterricht in der Kursstufe:
-
Grundlegende Erfahrungen
mit dem Umsetzen der Dingwelt auf die Bildfläche
und in den
Bildraum. (Entwickeln spontaner und konstruierter Bildstrukturen)
-
Eine an der praktischen
Arbeit und der Bildbeschreibung bzw. –betrachtung
entwickelte
Fachbegrifflichkeit.
-
Fertigkeiten und
Fähigkeiten in der systematischen Bildbeschreibung
und der Logik
subjektiver Betrachtungen.
Zielsetzung
des Kunstunterrichts
in der
Sekundarstufe II:
Künstlerisch-praktischer
Arbeitsstrang:
-
Von der Auseinandersetzung
mit dem Modell ausgehend sollen Fähigkeiten
künstlerischen
Empfindens und Erfindens entwickelt werden.
Zeichnen:
-
Mit illusionistischen
Mitteln (Vortäuschung von Raum und Körper
-
auf der Bildfläche)
werden Räume freihändig perspektiviert
-
und Körper
modelliert.
-
Mit fortschreitender
Arbeit werden modulierte Bildräume angestrebt.
Das heißt:
Bildräume werden nicht mehr nur perspektivisch eröffnet,
sondern durch
Wechselwirkungen kommunizierender Tonwerte gebildet.
-
Dabei sollen individuelle
zeichnerische Handschriften gefördert werden.
Malen:
-
Vor Modellen werden
materialtypische Farben als Lokalfarben in Bilder gesetzt.
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Mit dem Illusionieren
von Dinglichkeit wird durch Aufhellen oder
-
Abdunkeln eine
Erscheinungsvielfalt der Lokalfarbe entwickelt.
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Durch das Zeichnen
vorbereitet werden in aktionistischen oder
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langsam suchenden
Kompositionen Erfahrungen in der Modulation
-
(siehe Zeichnen)
der Farben gesammelt.
-
Weitere Techniken
(z.B.: Drucktechniken) werden möglicherweise eingesetzt.
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In allen Entwürfen
werden Kompositionsmerkmale zunehmend wichtiger.
Kunsttheoretischer
Arbeitsstrang:
-
Kunstgeschichtliche
Übungen
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Übungen in
der wissenschaftlichen Bildbeschreibung
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Übungen in
der experimentellen bzw. logisch folgernden Bildbetrachtung
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Betrachtungen
angewandter Gestaltungsformen
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Untersuchung des
künstlerischen Schönheitsbegriffs bzw. der Varianten
des praktisch
nutzbar gemachten Schönheitsbegriffs
Ziel:
Grundlagen
zur ästhetischen Urteilsfähigkeit
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