KUNSTUNTERRICHT IN SEK II am:



Kunsterziehung:

Die Fachbezeichnung lässt sich in zwei Bedeutungen verstehen:
als Erziehung der Schülerinnen und Schüler durch die Kunst
und als Erziehung zur Kunst hin.

Darin, beide Wege zu ermöglichen,
sehen wir unseren Auftrag als Lehrer.
 
 

Erziehung durch die Kunst:

Angesichts des fortschreitenden Zusammenschmelzens des
Schülerwortschatzes auf undifferenzierte Reizvokabeln gewinnen
die von bildkünstlerischen Artikulationsformen ausgehenden
Impulse an Bedeutung.
Sie beinhalten das Potential der Ausdrucksbelebung und -erneuerung.
Das Durchleben praktisch-künstlerischer Prozesse zielt auf eine entwicklungsfähige ästhetische Basis, die derjenigen der Künstler
bis zu einem gewissen Grad nahekommt.

Davon ausgehend lässt sich eine ästhetische Urteilsfähigkeit befördern,
die sich aus dem Wiedererkennen des Selbsterlebten herleiten lässt.

Der kunsttheoretische Arbeitsstrang bietet mit dem Ansammeln von Wissen
eine Parallele zur Ausbildung z.B. zeichnerisch – malerischer Fertigkeiten;
mit der suchend-experimentellen Betrachtung eine Parallele zu dem versuchsweisen Künstlersein in der praktischen Arbeit.

Es wird eine gesteigerte Ausdrucksfähigkeit angestrebt, mit der entwicklungslogische Zusammenhänge der Kunstgeschichte und das
Wesen künstlerischer Arbeit in der jeweiligen Zeitumgebung erfasst
werden können.

Alle Bildwerke in den Museen waren einmal Werke der Gegenwartskunst.

Das heißt, sie haben die Nichteingeweihten bis zur Militanz provoziert
und diejenigen, die sich ästhetisch ausgebildet haben erhoben.

Wer den Erscheinungen unserer Gegenwartskunst nicht mit
erkenntnisbedürftigem Interesse begegnen kann, dem wird das
auch nicht z.B. vor Werken Rembrands oder Monets gelingen.

Von dieser ästhetischen Bildungsprämisse gehen wir,
besonders in Deutschland, aus.

Die ökonomisch instrumentalisierte Ästhetik, das Design in allen
seinen Facetten, betrachten wir mit den Fertigkeiten und Fähigkeiten,
die wir an der Bildkunst entwickelt haben.
 
 

Erziehung zur Kunst:

Wie alle gymnasialen Fächer soll auch der Kunstunterricht interessierten
Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für ein späteres Fachstudium vermitteln.
Bei der Arbeit vor dem Modell kann sich das empfindende und erfindende Subjekt künstlerisch profilieren.
Aus automatisch entstandenen, elementaren Bildstrukturen
heraus konkretisierte Bildordnungen ermöglichen erfahrungsgemäß sehr zuverlässige Rückschlüsse auf starke künstlerische Neigungen ihrer Autoren. Wichtige Prüfsteine sind die Bildbetrachtung und die Geschichts- bzw. gegenwartsbezogene ästhetische Diskussion.

Hier kommt auch das Künstlertum als Folge einer existentiellen Entscheidung
zur Sprache. Die Neigung Künstler sein zu wollen oder in dessen geistigem Umfeld als künstlerisch denkender Mensch wirken zu wollen, kann hier zum Entschluss reifen.
 
 

Richtlinienvorgaben:

Die Richtlinien spiegeln ein recht offenes Bild von der Unterrichtsstruktur
in der Oberstufe wieder.
Grundsätzlich wird die in der Sek I gültige ästhetische Orientierung fortgesetzt. Dominant bleibt die Bedeutung der Bildenden Kunst (BK) als das ästhetische
System von dem aus die beiden anderen als gestaltete Umwelt (GU)
und Massenmedien (MM) definierten Systeme betrachtet werden.

Das heißt: Das praktische und theoretische Durcherleben des bildnerischen Prozesses ist Basis für die Betrachtungen der gegenwärtigen Erscheinungen in der Kunst und in der ökonomisch eingebundenen Ästhetik.
 
 

Praktischer Arbeitsstrang:

In zunehmender Nähe zur Kunstgeschichte und zur ästhetischen Betrachtung
werden die in der Sek I entwickelten Fertigkeiten und Fähigkeiten intensiviert.

Beispiele:

weitere Beispiele:


Theoretischer Arbeitsstrang:

Eine wichtige Rolle spielen die gemeinsamen Überprüfungen der praktischen
Arbeiten in den Arbeitsbesprechungen. Dabei werden besonders auch Relevanzen zu kunstgeschichtlichen bzw. Erscheinungen der Gegenwartskunst,
zu Film, Fotografie und sich aktuell entwickelnden Stadt- und Landschaftsordnungen nachgewiesen.
 
 

Beispiel:

M. Reuter